Zu den Aufgaben der Bienensachverständigen gehören insbesondere die Beratung, Information und Schulung der Imkerinnen und Imker unserem Imkerverein in allen Belangen der Bienengesundheit und Imkerei. Sie wirken aktiv in den Organen der Imkerorganisationen, insbesondere den Arbeitskreisen Bienengesundheit, wie z.B. eine Futterkranzprobe (FKP) zur Förderung der Bienengesundheit mit. Aufgrund der intensiven Schulung und regelmäßigen Fortbildung sind Bienensachverständige befähigt, gutachterliche Tätigkeiten hinsichtlich Bienenhaltung und Bienengesundheit wahrzunehmen.
Wann muss man eine Futterkranzprobe (FKP) machen? Eine Futterkranzprobe wird am beste vor Beginn der Bienensaison im April oder nach der Honigernte im August/September durchgeführt. Die FKP darf ausschließlich der BSV durchführen. Im diesem Fall stehen euch unser Team gerne zur Verfügung!